by KOA StudioGültig für Verträge ab 05.09.2026
TEAMFRAME · Performance Recruiting by KOA Studio
Anbieter: Koa Studio UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke TEAMFRAME
Anschrift: Porzer Ringstraße 60, 51149 Köln
Gültig für Verträge ab: 05.09.2026
AGB-Version: 05.09.2026
Hinweis zur Markenstruktur: TEAMFRAME ist eine Marke bzw. ein Angebot der Koa Studio UG (haftungsbeschränkt). Vertragspartner und Rechnungssteller ist ausschließlich die Koa Studio UG (haftungsbeschränkt).
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen zwischen der Koa Studio UG (haftungsbeschränkt), Porzer Ringstraße 60, 51149 Köln, handelnd unter der Marke TEAMFRAME (nachfolgend „TEAMFRAME“), und ihren Kunden.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungsbeschreibungen sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen diesen AGB vor.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn TEAMFRAME ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(5) Für künftige Verträge gilt jeweils die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen dieser AGB verändern bereits bestehende Verträge nicht ohne entsprechende Vereinbarung.
(1) TEAMFRAME erbringt insbesondere Beratungs-, Creative-, Produktions-, Marketing- und Agenturdienstleistungen im Bereich Performance Recruiting und digitaler Mitarbeitergewinnung.
(2) Leistungen können insbesondere umfassen: Analyse und Positionierung einer Vakanz, Entwicklung von Recruiting-Angles und Creative-Konzepten, Film-, Foto- und Contentproduktion, Erstellung von Recruiting-Creatives, Bewerber-Landingpages bzw. Quick-Apply-Funnels, Einrichtung und Betreuung von Paid-Social-Kampagnen, Creative Testing, Kampagnenoptimierung, Reporting sowie Übergabe von Bewerberkontakten.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Leistungsbeschreibung.
(4) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, schuldet TEAMFRAME keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anzahl an Bewerbungen und keine Einstellung. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(5) TEAMFRAME ist berechtigt, Art, Ablauf und technische Ausgestaltung der Leistung innerhalb des vereinbarten Leistungsrahmens nach fachlichem Ermessen festzulegen und während der Kampagne anzupassen.
(6) TEAMFRAME darf Freelancer, Subunternehmer, Produktionspartner, Media Buyer, Entwickler und sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen. Vertragspartner des Kunden bleibt die Koa Studio UG (haftungsbeschränkt).
(1) Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots, elektronische Unterzeichnung, Bestätigung einer Auftragsbestätigung oder eine andere eindeutige Annahmeerklärung in Textform zustande.
(2) Der operative Projektstart setzt voraus, dass die für die Leistung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Materialien, Freigaben und – soweit erforderlich – Werbebudgets zur Verfügung stehen.
(3) Angegebene Projekt-, Produktions- und Launchtermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(4) Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung, fehlende Freigaben oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände entstehen, verschieben betroffene Termine und Leistungszeiträume entsprechend.
(1) Media- bzw. Werbeausgaben auf Meta, Instagram, Facebook, Google oder vergleichbaren Plattformen sind nicht im TEAMFRAME-Honorar enthalten, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.
(2) Das Media Budget trägt der Kunde zusätzlich und soll grundsätzlich direkt über ein eigenes Werbekonto bzw. eigenes Zahlungsmittel des Kunden abgerechnet werden.
(3) TEAMFRAME hat keinen Einfluss auf Sperrungen, Anzeigenablehnungen, Prüfungen, technische Störungen, Algorithmusänderungen, Reichweitenbegrenzungen oder sonstige Maßnahmen von Drittplattformen. Solche Maßnahmen stellen für sich genommen keinen Mangel der Leistung von TEAMFRAME dar.
(4) Drittanbieter-, Hosting-, Funnel-, Tracking-, Lizenz- und Softwarekosten trägt der Kunde, soweit diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
(5) Soweit TEAMFRAME ausnahmsweise Dritt- oder Mediakosten für den Kunden verauslagt, ist dies zuvor zu vereinbaren. Diese Kosten sind vom Kunden zusätzlich zu erstatten.
(1) Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien und Freigaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, Angaben zu Position, Standort, Arbeitsbedingungen, Vergütung, Benefits, Arbeitszeit, Homeoffice, Qualifikationsanforderungen und sonstigen für Bewerber relevanten Umständen wahrheitsgemäß mitzuteilen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm vorgegebenen Stellenanforderungen, Arbeitgeberaussagen und bereitgestellten Inhalte rechtlich zulässig und sachlich richtig sind. TEAMFRAME schuldet keine arbeits-, wettbewerbs- oder datenschutzrechtliche Einzelfallprüfung, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Freigaben, Rückfragen und notwendige Entscheidungen sind ohne schuldhaftes Zögern zu bearbeiten. Verzögerungen auf Kundenseite verschieben Zeitpläne entsprechend und lassen Vergütungsansprüche für bereits erbrachte, reservierte oder fest disponierte Leistungen unberührt.
(5) Der Kunde übernimmt die operative Bearbeitung übergebener Bewerber, insbesondere Kontaktaufnahme, Gespräche, Auswahl, Vertragsangebot und Einstellungsentscheidung.
(6) Soweit eine Relaunch-Zusage gemäß § 10 vereinbart wurde, ist eine erste Kontaktaufnahme mit übergebenen Bewerbern grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden erforderlich.
(7) Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Rechte an von ihm bereitgestellten Marken, Logos, Fotos, Videos, Texten und sonstigen Materialien zu verfügen.
(1) Ein in Textform bestätigter Production Day gilt als verbindlich reserviert.
(2) Wird ein bestätigter Produktionstermin auf Wunsch des Kunden abgesagt oder verschoben, trägt der Kunde sämtliche bereits angefallenen und nicht mehr vermeidbaren Fremd-, Reise-, Location-, Personal- und sonstigen Drittkosten.
(3) Bereits erbrachte Vorbereitungs-, Organisations- und Produktionsleistungen werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang vergütet. TEAMFRAME berücksichtigt dabei ersparte Aufwendungen und zumutbar erzielten anderweitigen Erwerb.
(4) Eine Verschiebung kann zu einer entsprechenden Verschiebung von Produktion, Kampagnenstart und Kampagnenlaufzeit führen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
(5) Soweit nicht anders vereinbart, sorgt der Kunde für erforderliche Zugangs-, Dreh- und Mitwirkungsmöglichkeiten an den vereinbarten Produktionsorten sowie für die Verfügbarkeit der vorgesehenen Mitarbeiter bzw. Protagonisten.
(1) Anzahl und Umfang von Korrekturschleifen, Varianten und sonstigen Überarbeitungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
(2) Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
(3) Die Leistungen von TEAMFRAME unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht.
(4) Soweit einzelne Ergebnisse ausnahmsweise werkvertraglichen Charakter haben, kann TEAMFRAME eine Abnahme verlangen.
(5) Eine abnahmepflichtige Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie ausdrücklich freigibt oder nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Bereitstellung konkrete wesentliche Mängel in Textform mitteilt, sofern TEAMFRAME bei Bereitstellung auf diese Folge hingewiesen hat.
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsplan, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist TEAMFRAME nach vorheriger Mitteilung berechtigt, laufende Leistungen, Produktionen und Kampagnen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen.
(5) Hieraus entstehende Verzögerungen oder Auswirkungen auf eine laufende Kampagne gehen nicht zulasten von TEAMFRAME.
(6) Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
(1) Laufzeit, Kampagnenzeitraum und gegebenenfalls Verlängerungsoptionen ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Befristete Kampagnen enden mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Eine vorzeitige Beendigung auf Wunsch des Kunden begründet keinen Anspruch auf Erstattung bereits erbrachter, fest disponierter oder nicht mehr stornierbarer Leistungen und Kosten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei behebbaren Pflichtverletzungen ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
(1) TEAMFRAME garantiert ohne ausdrückliche individuelle Vereinbarung weder eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen noch Einstellungen oder einen sonstigen wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Die auf der TEAMFRAME-Website beschriebene „Absicherung“ bzw. Relaunch-Zusage wird nur Vertragsbestandteil, wenn sie im individuellen Angebot, Auftrag oder einer sonstigen Vertragsunterlage ausdrücklich einbezogen wird.
(3) Soweit eine Relaunch-Zusage vereinbart wurde und während des vereinbarten Kampagnenzeitraums keine qualifizierte Bewerbung entsteht, setzt TEAMFRAME die Kampagne einmal ohne zusätzliches TEAMFRAME-Honorar neu auf. Zusätzlich erforderliches Media Budget sowie externe Dritt- oder Plattformkosten trägt weiterhin der Kunde.
(4) Als qualifizierte Bewerbung gilt eine Bewerbung mit gültigen Kontaktdaten und ernsthaftem Interesse an der ausgeschriebenen Position, die die vor Kampagnenstart in Textform vereinbarten Muss-Kriterien erfüllt.
(5) Voraussetzung für die Relaunch-Zusage ist insbesondere, dass der Kunde die vereinbarten Mitwirkungspflichten erfüllt, das vereinbarte Media Budget bereitstellt, wesentliche Bedingungen der Stelle nicht nach Kampagnenstart verschlechtert und Bewerber grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden kontaktiert.
(6) Die Relaunch-Zusage begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Vergütung und keine Garantie auf Bewerbungen oder Einstellungen nach dem Relaunch.
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den final erstellten und ausgelieferten Creatives, Grafiken, Texten und sonstigen Arbeitsergebnissen die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene Unternehmens-, Recruiting- und Marketingzwecke.
(3) Offene Projektdateien, Rohmaterial, Rohschnitte, Templates, Presets, interne Strategiedokumente, Skripte, Quellcodes, Funnel-Bausteine und sonstige Produktions- oder Arbeitsdateien sind nicht automatisch Bestandteil der Herausgabe.
(4) Nutzungsrechte an Musik, Stockmaterial, Fonts, Software und sonstigen Drittmaterialien richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
(5) Soweit nicht anders vereinbart, ist TEAMFRAME nicht verpflichtet, Rohmaterial, offene Projektdateien oder Produktionsdaten länger als 90 Tage nach Abschluss des jeweiligen Projekts vorzuhalten.
(1) Werbekonten des Kunden verbleiben beim Kunden.
(2) Soweit Funnel, Landingpages, Tracking-Systeme oder sonstige technische Komponenten auf Infrastruktur oder Accounts von TEAMFRAME bzw. eines Drittanbieters betrieben werden, besteht ein Nutzungsrecht grundsätzlich für die vereinbarte Vertrags- bzw. Kampagnenlaufzeit.
(3) Ein Anspruch auf Herausgabe proprietärer Templates, Quellcodes, Funnel-Systeme, interner Automationen oder technischer Infrastruktur besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Vor Deaktivierung einer von TEAMFRAME betriebenen Bewerberstrecke erhält der Kunde im Rahmen der technischen und datenschutzrechtlichen Möglichkeiten Gelegenheit, die ihm zustehenden Bewerberdaten zu übernehmen.
(5) Die weitere Aufbewahrung oder Löschung personenbezogener Daten richtet sich nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften und gegebenenfalls dem abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.
(1) TEAMFRAME ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und hierzu Name, Logo sowie ausgewählte im Projekt entstandene Arbeitsergebnisse zu zeigen, sofern der Kunde dem nicht vor Veröffentlichung in Textform widerspricht oder ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart wurde.
(2) Konkrete Bewerber-, Kosten-, Conversion- oder Einstellungskennzahlen dürfen unter Nennung des Kunden nur nach vorheriger Freigabe veröffentlicht werden.
(3) Anonymisierte oder aggregierte Kampagnenerkenntnisse dürfen genutzt werden, sofern keine Rückschlüsse auf einzelne Bewerber oder vertrauliche Geschäftsangaben möglich sind.
(1) Beide Parteien beachten insbesondere DSGVO und BDSG.
(2) Soweit TEAMFRAME personenbezogene Bewerberdaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag, soweit dies rechtlich erforderlich ist.
(3) Der Kunde verarbeitet übergebene Bewerberdaten ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Recruiting- und Bewerbungsprozesses und erfüllt die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Informationspflichten.
(4) Zugangsdaten zu Werbekonten, Funnel-Systemen und sonstigen Accounts sind vertraulich zu behandeln.
(1) Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und wirtschaftliche Informationen vertraulich und verwenden diese ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig bereits bekannt waren, rechtmäßig durch Dritte bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(3) Die Verpflichtung gilt zwei Jahre über das Vertragsende hinaus. Gesetzlich geschützte Geschäftsgeheimnisse bleiben darüber hinaus geschützt.
(1) TEAMFRAME haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TEAMFRAME nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf die Nettovergütung des konkret betroffenen Auftrags begrenzt.
(4) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einstellungen haftet TEAMFRAME nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder soweit zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
(5) TEAMFRAME haftet nicht für Auswahl-, Gesprächs-, Vertrags- oder Einstellungsentscheidungen des Kunden sowie nicht für unrichtige Angaben oder Verhalten von Bewerbern.
(1) Änderungen und Ergänzungen können, soweit gesetzlich zulässig, in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.